Sobald Filme außerhalb des privaten Umfeldes gezeigt werden oder zu Lehr- und Lernzwecken verbreitet werden, benötigen Sie eine entsprechende Nutzungsberechtigung des Rechteinhabers. Diesen Umstand regelt das deutsche, bzw. das europäische Urheberrechtsgesetz. Als Vertrieb nehmen wir Rechte für hunderte Rechteinhaber vertraglich wahr und bauen unser Lizenzangebot stetig für Sie aus. Wir bieten Ihnen die auf Ihren Einsatzzweck zugeschnittene Lizenz. Je nachdem, wie und wo Sie Ihre Filme zeigen möchten, sind verschiedene Nutzungsrechte einzuholen, die Sie in Form von Lizenzen käuflich bei uns erwerben können. Wir räumen Ihnen die Rechte für die jeweiligen Filmwerke ein und weisen diese auf Ihrer Lizenzrechnung aus.
Sie erwerben das Recht zur nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführung (Ö-Recht) des Films für eine Schule ODER für eine andere außerschulische Spielstätte.
Sie können den Film beispielsweise für Ihre Bildungs- und Kulturarbeit in Ihrem Verein oder Jugendzentrum nutzen oder als Lehrmaterial in Ihrer Schule, Universität oder Kirche einsetzen. Die Nutzung ist dabei auf EINE Spielstätte beschränkt. Vorführungen an verschiedenen Einrichtungen werden als Verleih gewertet und sind mit dieser Lizenz NICHT gestattet. Ein Nutzungsrecht für kommerzielle Vorführungen ist ausdrücklich nicht enthalten. Für Vorführungen dürfen daher keine Eintrittsgelder verlangt werden.
Die genauen Lizenzbestimmungen der einzelnen Filme bzgl. der Lizenzdauer (meistens unbegrenzt) und des Lizenzgebiets (Deutschland ist immer Teil des Lizenzgebietes, bei vielen Filmen auch Österreich, Schweiz und teilweise gelten die Lizenzen weltweit) werden beim jeweiligen Film neben dem Preis angezeigt. Prüfen Sie bitte vor jedem Kauf, ob Ihre Spielstätte (Einsatzort) von unserem Lizenzgebiet abgedeckt ist und ob Ihnen die Lizenzdauer ausreicht.
Je nachdem ob Sie lieber mit physischen DVDs oder mit Dateien arbeiten wollen, können Sie das Medium bei uns selbst wählen. Egal ob DVD oder Download: Das Recht zur öffentlichen Vorführung ist immer mit dabei. Bei den Downloads erhalten Sie zudem das Recht, die Datei auf einen Schulserver abzuspeichern und über eine Online-Lernplattform an Ihre Schüler auszugeben. Hierbei muss jedoch sichergestellt werden, dass die Datei nur berechtigten Personen zur Verfügung steht und das ein Kopieren durch Schüler wirksam verhindert wird. Nähere Informationen zu dieser Thematik werden beim jeweiligen Film neben dem Preis angezeigt. Prüfen Sie bitte vor jedem Kauf, ob Ihr System mit unseren Lizenzbedingungen kompatibel ist.
Sie erwerben das Recht zum nicht-gewerblichen Verleih und zur nicht-gewerblichen öffentlichen Vorführung (V+Ö-Recht) des Films auf DVD/BluRay. Ein Nutzungsrecht für kommerzielle Vorführungen ist ausdrücklich nicht enthalten.
Der Film kann an beliebig vielen unterschiedlichen Spielstätten nacheinander öffentlich vorgeführt werden. Diese Lizenz ist besonders interessant für Medienzentren, Bildstellen und andere Verleih-Institutionen, deren Kunden die Filme öffentlich vorführen möchten. Die Filme dürfen verliehen werden oder der Lizenzinhaber bringt die Filme an die jeweiligen Spielstätten (Einsatzorte) mit, wo diese durch ihn vorgeführt werden sollen.
Für Medienzentren ist bei den meisten Filmen auch der Erwerb einer Kreis-Onlinelizenz (KOL) möglich. Der Kunde muss für diesen Fall einen geschlossenen Nutzerkreis garantieren. Sofern nicht anders vereinbart gilt die Lizenz für die Schulen einer Gebietskörperschaft. Sollten Medienzentren Schulen mehrerer Gebietskörperschaften bedienen, müssen Sie bitte Kontakt zu uns aufnehmen.
Die Kreis-Onlinelizenz ist rein digital. Der Kauf ermöglicht den Zukauf beliebig vieler Zusatz-DVDs (inkl. V+Ö-Recht) für den physischen Verleih.
Die genauen Lizenzbestimmungen der einzelnen Filme werden auch bei diesen Lizenztypen beim jeweiligen Film neben dem Preis angezeigt.
Wenn Sie den Film nur an einer Spielstätte (z.B. 1 x Schule ODER 1 x Jugendtreff ODER 1 x Vereinshaus) vorführen möchten, genügt Ihnen das öffentliche Vorführrecht (Ö-Recht).
- Beispiel: Eine Schule möchte einen Film erwerben. Dieser soll in der Schule verbleiben und nur vom eigenen Schulpersonal genutzt werden.
Wenn Sie den Film an verschiedenen Spielstätten vorführen oder an Menschen ausleihen möchten, die den Film an einer beliebigen Spielstätte vorführen möchten, benötigen Sie das Verleih- und öffentliche Vorführrecht (V+Ö-Recht).
- Beispiel: Ein Medienzentrum (Bildstelle) möchte einen Film in seinen Bestand aufnehmen und an Lehrerinnen und Lehrer verleihen, die den Film später im Unterricht vorführen.
- Beispiel 2: Das Präventionsteam einer Kommune möchte mit einem Film an verschiedenen Schulen arbeiten und Präventionsarbeit leisten. Auch wenn die DVD nicht ausgeliehen wird (sondern mitgebracht wird) wird dieser Vorgang als Verleih gewertet.
Sollten Sie noch unschlüssig sein, welcher Lizenztyp zu Ihren Vorhaben passt, dann kontaktieren Sie uns bitte. Weitere Informationen zum Thema „Filme und Urheberrecht“ finden Sie außerdem unter: https://www.filme-im-unterricht.de/
Lizenzen ermöglichen die Nutzung von Filmen für einen größeren Personenkreis (z.B. für die Schülerschaft einer ganzen Schule oder sogar einer ganzen Kommune). Der Preis für sogenannte „Home-DVDs“, die sie im regulären Handel erwerben könne, sind so kalkuliert, dass diese ausschließlich privat eingesetzt werden dürfen. Auch erreicht bei der Online-Ausgabe an Schüler die Nutzung eine höhere Intensität als beim Abspielen einer DVD. Lizenzierte Filme erhalten daher einen preislichen Aufschlag, um einen finanziellen Ausgleich herbeizuführen.
Lehrfilme werden von Fachverlagen nach den speziellen Anforderungen von Lehrplänen produziert. Die Zielgruppe für diese Bildungsmedien ist im Vergleich zu den Medien des Entertainment-Marktes vergleichsweise klein. Hauptabnehmer sind in der Regel Medienzentren und Schulen, welche die Medien über einen langen Zeitraum hinweg nutzen können. Um profitabel arbeiten zu können und in Zukunft noch passgenaue Bildungsmedien produzieren zu können, müssen die Produzenten und Verlage entsprechende Verkaufspreise aufrufen.
Eine Vorführung wird immer dann als öffentlich bezeichnet, wenn die Zuschauer in keinem engen persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Als enges persönliches Verhältnis werden in der Regel familiäre Beziehungen und der engste Freundeskreis gewertet. Gemeinsame Interessen, die z.B. in einem Verein zusammengeführt werden, reichen nicht aus.
Vorführungen im Klassenverband sind meistens als öffentlich einzustufen. Vorführungen in der Kursstufe sind immer als öffentlich zu werten. Wir empfehlen, nur Filme mit Lizenzen zu nutzen, wenn Ihnen Rechtssicherheit und die faire Vergütung der Kreativwirtschaft am Herzen liegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.filme-im-unterricht.de
Für nicht-gewerbliche öffentliche Filmvorführungen darf ohne vorherige Abstimmung kein Eintrittsgeld verlangt werden.
Außerdem gilt für nicht-gewerbliche öffentliche Filmvorführungen prinzipiell ein Außenwerbeverbot. Sie dürfen auf die Veranstaltung hinweisen, die Titel der gezeigten Filme aber nicht erwähnen, sofern es sich um einen Kinofilm handelt.
Erlaubt ist Werbung nur innerhalb Ihrer Institution (z.B. Gemeinde, Schule oder Verein) für einen geschlossenen Personenkreis.
Sie wollen für einen bestimmten Film intensiver werben? Bitte stimmen Sie sich immer vorher mit uns ab. Gerne leiten wir Ihre Anfrage an unsere Lizenzgeber zur Prüfung und zur eventuellen Freigabe weiter.
Mit unserer Lizenz sichern Sie sich die Nutzungsrechte für das bewegte Bild. Nutzungsrechte für musikalische Inhalte verwaltet die GEMA.
Aber nicht alle Filme haben GEMA-pflichtige Inhalte. Sollte bei Ihrem ausgewählten Film eine GEMA-Pflicht bestehen, so ist dies bei den Artikeldaten auf unserer Seite vermerkt.
Bitte prüfen Sie in diesem Fall, ob Ihre Institution bereits einen Pauschalvertrag mit der GEMA geschlossen hat. In diesem Fall sind GEMA-Gebühren bereits abgegolten.
Nein, unsere Filme sind nur für nicht kommerzielle Zwecke freigegeben.
Nein, alle Filme werden von uns verkauft (z.B. als DVD oder als Download) und können nicht entliehen werden.
Wir empfehlen, bei Ihrem kommunalen oder konfessionellen Medienzentrum anzufragen. Wenn der Titel nicht bereits im Bestand verfügbar ist, wird er auf Ihre Anfrage hin oftmals gerne angeschafft. Eine Liste der Medienzentren finden Sie hier: https://www.filme-im-unterricht.de/verleihstellen
Wenn Ihnen schon eine DVD vorliegt und Sie lediglich die Lizenz zum Film benötigen, dann Schreiben Sie das während des Bestellvorgangs ins Kommentarfeld. Wir können Ihnen sieben Euro gutschreiben, wenn wir die DVD nicht an Sie ausliefern müssen. Sie bekommen unsere Lizenzrechnung per Post, ein Lizenzaufkleber für Ihre bereits vorhandene DVD liegt bei.
Unsere Kunden aus Deutschland erhalten unsere Filme generell auf Rechnung. Vorkasse verlangen wir nicht. Sie brauchen beim Bestellvorgang keine Bankdaten oder ähnliches eingeben. Wir benötigen lediglich Ihre Adressinformationen.
Filme die wir ins Ausland versenden, müssen bitte per Vorkasse bezahlt werden (Bei Schulen, Vereinen, Firmen und Medienzentren machen wir eine Ausnahme. Hier versenden wir die Ware ebenfalls gerne auf Rechnung).
Beim Kauf von Downloads (Preis für Schulen) ist eine sofortige Bezahlung notwendig. Wir bieten die gängigen Online-Bezahloptionen an. Nach abgeschlossenem Bestellvorgang erhalten Sie eine Bestellbestätigungsmail mit einer angehängten Rechnung im PDF-Format.
In der Regel beträgt die Lieferzeit von DVDs innerhalb Deutschlands 2-3 Werktage (ca. 80% aller Bestellungen). Etwa 20% unserer Lieferungen haben eine Lieferzeit von bis zu 6 Werktagen. Beim Versand über die Grenzen Deutschlands hinaus, kann man ca. 1-2 Werktage hinzurechnen.
Downloads können Sie sofort nach der Bestellung nutzen.
Ja, bestellen Sie bitte ganz normal über den Shop. Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit unserer Bankverbindung und Hinweisen zur Bezahlung.
Filme die wir ins Ausland versenden, müssen bitte per Vorkasse bezahlt werden (Bei Schulen, Firmen, Vereinen und Medienzentren machen wir eine Ausnahme. Hier versenden wir die Ware auf Rechnung).
Pro Bestellung erheben wir eine Versandkostenpauschale (unabhängig vom Warenwert). Zurzeit berechnen wir für Bestellungen innerhalb Deutschlands 4,90 €, innerhalb Europas 6,90 € und weltweit 50,00 €.
Ja, wir liefern auch an Privatadressen.
Ja, Sie können eine abweichende Lieferadresse angeben. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung der Lieferung auch dann beiliegt, wenn Sie an eine abweichende Lieferadresse versendet wurde.